Katharina Zwerger

AGB Fotografie

AGB für fotografische Dienstleistungen von

Katharina Zwerger

Alle Fotodienstleistungen  – ausgenommen Hochzeitsreportagen

  1. Anwendungsbereich

 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Katharina Zwerger.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Katharina Zwerger oder Dritten abzugeben sind die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Katharina Zwerger ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Katharina Zwerger den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

1.6 Diese AGB gelten ab dem 10.03.2022. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

  1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Katharina Zwerger vorgelegte Kostenvoranschlag einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Der Kostenvoranschlag gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von drei Wochen ab Zugang des Kostenvoranschlag bei dem Kunden. Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich.

2.3 Mit Annahme des Kostenvoranschlag akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von Katharina Zwerger durch einen Kunden kann beispielsweise ein Porträt-, Familien- oder Paarshooting und Homestory sein. Oder auch im B2B Bereich eine Veranstaltungsreportage, Businessreportage, Immobilienfotografie, Mitarbeiterportraits etc. sein. Eine Hochzeitsreportage hat gesonderte AGB welche gesondert an den Kunden mitgeschickt werden und Vertragsgegenstand sind.

2.5 Erst nach Erhalt der schriftlichen Zusage des Fotoshooting Termins und der geleisteten Anzahlung, gilt ein Termin für ein Fotoshooting als reserviert.

  1. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Katharina Zwerger zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass Katharina Zwerger einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist/innen, Assistent*innen, Florist/innen) mit hinzuzuziehen, ist Katharina Zwerger berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Katharina Zwerger und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Katharina Zwerger ausgewählt. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist nicht möglich.

  1. Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Katharina Zwerger. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben oder entgeltlich zu Veräußern.

4.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 4 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Die Bearbeitung der Fotos unterliegt der künstlerischen Freiheit.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Katharina Zwerger erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Katharina Zwerger.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Katharina Zwerger zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

  1. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Katharina Zwerger erhalten hat, hält sich Katharina Zwerger diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Aufträge annehmen.

5.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Katharina Zwerger. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Katharina Zwerger einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

5.3 Die Stornierung des Shootings ist bis zu 10 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

5.4 Bei einer Stornierung ab 8 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

5.5 Bei einer Stornierung 4 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

5.6 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.

5.7 Müssen Aufnahmen wegen schlechtem Wetter auf einen neuen Termin verschoben werden, steht dem Fotografen, wenn er noch nicht abgereist ist, 50 % seiner Tagespauschale zu. Ist er jedoch bereits im Rahmen dieses Auftrages unterwegs, stehen ihm 70% seiner Tagespauschale zuzüglich seiner sämtlich damit verbundenen Drittkosten zu.

  1. Absage durch Katharina Zwerger im Shooting-Ablauf

 6.1 Kann Katharina Zwerger aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

6.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatte ich umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Katharina Zwerger, 

  1. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Katharina Zwerger darauf hin, dass der Kunde (Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

7.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Katharina Zwerger darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

7.3 Unterlässt der Kunde die vorgeschriebene Information seiner Gäste und/ oder dem Katharina Zwerger, gegenüber, stellt der Kunde damit Katharina Zwerger von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Messehalle, Lokalität im Allgemeinen etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Katharina Zwerger, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

7.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

  1. Allgemeine Hinweise für meine Shootings Als Kunde von Katharina Zwerger, bitte ich Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin an der vereinbarten Location erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Katharina Zwerger davon im Einzelfall abzuweichen.

8.2 Katharina Zwerger übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und Snacks) für eine Pause mitzubringen.

8.4 Fotoaufnahmen, gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Katharina Zwerger übernimmt hierfür keine Haftung.

  1. Bearbeitung der angefertigten Bilder

9.1 Die Bilder werden durch Katharina Zwerger angemessen bearbeitet. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

9.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.

9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

  1. Nutzungsrechte und Urheberrecht

 10.1 Katharina Zwerger steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

10.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Bei Bewerbungs- oder Businessbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

10.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

10.4 Katharina Zwerger räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Katharina Zwerger erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

10.5 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Katharina Zwerger zu informieren bzw. die Datei anzufragen. RAW-Daten werden nicht zur Verfügung gestellt. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei (unbearbeitetes jpg) kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

10.6 Bei Katharina Zwerger verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

10.7 Auf Anfrage durch Katharina Zwerger ist der Kunde verpflichtet, Katharina Zwerger Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

10.8 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Katharina Zwerger in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Katharina Zwerger wie folgt als Urheber benennen: Katharina Zwerger – Fotografin, https://katharinazwerger.de Bei Verwendung bei Facebook wird die Facebook-Seite verlinkt. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und in der ausgestellten Rechnung ersichtlich. Dies gilt besonders bei Werbeshootings und Eventveranstaltungen.

10.9 Katharina Zwerger ist berechtigt, die von ihr erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet/Print, zu veröffentlichen.

10.10 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Katharina Zwerger.

10.11 Originale und Negative bleiben im Eigentum von Katharina Zwerger es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

  1. Kundenbilder und deren Bearbeitung

11.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Katharina Zwerger ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

11.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Katharina Zwerger von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

11.3 Katharina Zwerger ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Katharina Zwerger verstoßen (z.B. keine Fotos von Dritten). In diesem Fall ist Katharina Zwerger berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Katharina Zwerger besteht nicht.

11.3 Eine Haftung von Katharina Zwerger für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Katharina Zwerger von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

11.4 Sind Leistungen von Katharina Zwerger teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Katharina Zwerger auf Vergütung unberührt.

11.5 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Katharina Zwerger überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Katharina Zwerger diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

  1. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

 12.1 Für Katharina Zwerger vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Katharina Zwerger bemüht sich die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

12.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Katharina Zwerger setzt voraus, dass Katharina Zwerger sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Katharina Zwerger nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

12.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

  1. Vergütungsmodalitäten

13.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Kostenvoranschlag von Katharina Zwerger genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Geschäftskunden. Bei Privatkunden sind die Preise bereits inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

13.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

13.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt: – Anreisekosten i.H.v. 0,80 € / pro angefangenen Kilometer – Überstunden für jede angefangene halbe Stunde laut Kostenvoranschlag- Make-up/ Stylist (nach Anfrage) – Übernachtungskosten

13.4 Für Privatkunden wird an Sonn- und Feiertage ebenso für alle Frühdienstlichen Leistungen (vor 08:00 Uhr) ein Zuschlag von 40% auf den Shooting Grundpreis berechnet.
Zusätzliche Wahlleistungen, wie der Zukauf von Fotoprodukten, sind hiervon ausgenommen.

Für Geschäftskunden gilt für Einsätze an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich ein Zuschlag von 100 % zum vereinbarten Tagessatz sowie ein Zuschlag von 100 % für jede begonnene Mehrarbeitsstunde gemäß Ziffer 13.3. Maßgeblich hierfür ist der Ort der Produktion. Alternativ kann eine Pauschalvereinbarung zu einem erhöhten Tagessatz getroffen werden.

13.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Katharina Zwerger ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

13.6 Soweit der Kunde Leistungen von Katharina Zwerger in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Katharina Zwerger gewährt.

  1. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

14.1 Katharina Zwerger ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Katharina Zwerger berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

14.2 Die Rechnungsstellung durch Katharina Zwerger erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

14.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Katharina Zwerger sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigten Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

14.4 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Katharina Zwerger unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

  1. Übertragung des Vertrages

16.1 Katharina Zwerger ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Katharina Zwerger für die Leistungen bleibt unberührt.

  1. Vertraulichkeit

16.1 Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

  1. Haftung von Katharina Zwerger und Verjährung

17.1 Katharina Zwerger haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

17.2 Im Übrigen ist die Haftung von Katharina Zwerger auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

17.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Katharina Zwerger und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Katharina Zwerger. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

17.4 Katharina Zwerger haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

17.5 Katharina Zwerger haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Katharina Zwerger erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

17.6 Wird Katharina Zwerger von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Katharina Zwerger von der Haftung frei und erstattet Katharina Zwerger sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Katharina Zwerger bleibt hiervon unberührt.

17.7 Für Schäden an Katharina Zwerger durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Katharina Zwerger auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Katharina Zwerger nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

17.8 Katharina Zwerger haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Katharina Zwerger liegen.

17.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Katharina Zwerger verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

17.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Katharina Zwerger verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

17.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Katharina Zwerger sowie Dritten, die durch Katharina Zwerger eingeschaltet wurden.

  1. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bildqualität

18.1 Der Fotograf darf die Negative/RAW-Daten bis zu 1 Jahr aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.

18.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Katharina Zwerger nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.

  1. Schadensersatz und Vertragsstrafe

19.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Katharina Zwerger zu zahlen.

19.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Katharina Zwerger) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

  1. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

20.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

20.2 Katharina Zwerger nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

20.3 Erfüllungsort ist Griesheim/Darmstadt. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Griesheim/Darmstadt.

20.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrecht, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Griesheim/Darmstadt.

20.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

Stand: 10.03.2022

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